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Darmstadt Aktuell

Ausweitung des Förderprogramms für neue Photovoltaik-Anlagen auf Unternehmen, Vereine und Stiftungen

(stip) – Mittwoch, 29.06.2022

© Pixabay

Die Stadtverordneten der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben in ihrer Sitzung am 28. Juni 2022 die Novellierung des „Förderprogramms Photovoltaik“ vom Juli 2021 beschlossen.

Seit Beginn des Förderprogramms hat das zuständige Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 110 Mini-Photovoltaikanlagen („Balkonmodule“) mit einer rechnerischen Gesamtleistung von 57 Kilowatt-Peak (kWp) und 59 Aufdach-Photovoltaikanlagen (Gesamtleistung 560 kWp) bewilligt (Stand: 24. Juni 2022).

„Die Anzahl der bewilligten Anträge zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Das Förderprogramm wird sehr gut angenommen, das heißt die Bürgerschaft will zur Energiewende und Dezentralisierung der Energieversorgung beitragen. Mit der Novellierung des Programms wird die Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf weitere Gruppen ausgeweitet. Zudem werden die Fördersätze angehoben, um aktuelle Preissteigerungen abzubilden und um den Anteil der installierten Leistung weiter zu erhöhen. Das Potenzial an Dachflächen ist noch nicht ausgeschöpft“, so Oberbürgermeister Jochen Partsch.

Im Unterschied zum bisherigen Förderprogramm sind nun neben Privatpersonen auch kleine und mittlere Unternehmen antragsberechtigt. Dazu gehören selbständig und freiberuflich tätige Personen, Handwerksbetriebe sowie Vereine, Stiftungen, Organisationen und Körperschaften, die Photovoltaikanlagen in Darmstadt betreiben.

Klimaschutzdezernent Michael Kolmer: „Wir möchten Mieterinnen und Mieter, Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sowie kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und weitere Organisationen in Darmstadt unterstützen. Durch die jetzt beschlossene Novellierung können von nun an auch größere Projekte gefördert werden. Damit kommen wir gemeinsam dem Ziel näher, den Ausbau von Photovoltaik zu erhöhen, um die Klimaziele zu erreichen.

Die jetzt beschlossene Novellierung sieht vor, dass der Zuschuss pro installiertem kWp einer Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlage von 150 Euro auf 200 Euro steigt. Zugleich wird die maximale Fördersumme von bisher 1500 Euro auf 6000 Euro angehoben, womit es möglich sein wird, Anlagen bis 30 kWp zu fördern. Die Novellierung betrifft auch die Förderung von Mini-PV-Anlagen („Balkonmodulen“): Die Förderhöhe beträgt pauschal 200 Euro für ein Standard-Solarmodul (300 W) bzw. pauschal 400 Euro für zwei Standard-Solarmodule (2 x 300 W), maximal jedoch 50 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten.

Innovative und individuelle Photovoltaik-Lösungen, die es möglich machen, über Dachflächen hinausgehende Flächen wie Fassaden intelligent und effizient zur Stromproduktion zu nutzen, können mit einer bis zu zehn Prozent erhöhten Förderung bezuschusst werden. Dies gilt auch für innovative Anwendungen, die auf ein Mehrfachnutzen von Gebäudeflächen abzielen, zum Beispiel durch die Kombination von Gründach und Photovoltaik (Solargründach) oder Solarthermie und Photovoltaik (sog. PVT-Module). Neue Technologien ermöglichen frei wählbare Materialien, Formate und Farben für integrierte Module, wie zum Beispiel Solarziegel und können geeignet sein, etwa Auflagen des Denkmalschutzes zu erfüllen. Weitere positive Bewertungskriterien hinsichtlich des Innovationsgrades sind Recyclingfähigkeit, Ressourcenschonung und besondere Effizienz. Bei der Antragstellung müssen die jeweiligen Projektbeschreibungen eingereicht werden.

Die Novellierung gilt für Anlagen mit Rechnungsdatum ab dem 29. Juni 2022. Für Anlagen mit Rechnungsdatum vom 16. Juli 2021 bis 28. Juni 2022 gilt das Förderprogramm Photovoltaik vom 16. Juli 2021. Vorher angeschaffte Anlagen werden nicht gefördert. Weitere Informationen zum Förderprogramm Photovoltaik und Ansprechpersonen für Fragen dazu sind auf der Webseite www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/klimaschutz/foerderprogramme/foerderprogramm-photovoltaik abrufbar. Für die Förderung von Photovoltaikanlagen stehen seit dem Haushaltsjahr 2022 aktuell jährlich 500 000 Euro als Budget zur Verfügung.

Der von der Darmstädter Stadtverordnetenversammlung im September 2019 beschlossene Antrag „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt“ enthält u.a. ein Bekenntnis zu den Pariser Klimaschutzzielen und das Ziel der CO2-Neutralität bis 2035 dort wo der Magistrat Einfluss hat. Danach ist neben der CO2- auch die Treibhausgasneutralität (THG) anzustreben. Mit dem „Sofortprogramm Klimaschutz“ beschlossen der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung ein Sofortprogramm, das bereits in den ersten Jahren nach Beschlussfassung und damit parallel zur Neuaufstellung des Klimaschutzkonzeptes, relevante Minderungen des THG-Ausstoßes erzielen soll. Eine zentrale Maßnahme daraus ist die Förderung von privaten Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet.

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