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Darmstadt Aktuell

Stadtteil Eberstadt

(DK) – Donnerstag, 08.04.2021

Wissenschaftsstadt Darmstadt appelliert an Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in Eberstadt stärker auf die Beseitigung der Hinterlassenschaften zu achten

© Pixabay

Wissenschaftsstadt Darmstadt appelliert an Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in Eberstadt stärker auf die Beseitigung der Hinterlassenschaften zu achten

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt appelliert an Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in Eberstadt stärker auf die Beseitigung der Hinterlassenschaften zu achten. Gerade zu Beginn der Frühjahrssaison, wo viele Menschen verstärkt das öffentliche Grün nutzen, auch Familien mit kleinen Kindern, „werden wir von Bürgerinnen und Bürgern massiv auf das Thema Hundekot in öffentlichen Grünanlagen angesprochen“, so Bezirksverwalter Ludwig Achenbach. Dieser, selbst Hundefreund, betont, dass viele Hundehalter die Hinterlassenschaften der Tiere ordnungsgemäß in selbst mitgeführten Tüten mitnehmen und entsorgen. Bei einer Minderheit scheine dies jedoch nicht der Fall zu sein. Aufgrund dieses Fehlverhaltens sei häufig Hundekot in den Grünanlagen und an Wegesrändern zu finden, gerade für spielende Kinder ein Problem. 

„Hundekot fällt beispielsweise auch in den beiden schön gestalteten Beeten des Grünflächenamtes  in Eberstadt an der Bezirksverwaltung und in der Kirchstraße auf, die von den Auszubildenden mit viel Einsatz hergestellt wurden, aber auch in der gesamten Modaupromenade“, sagt Achenbach. „Diese Orte sind aber kein Hundeklo. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grünflächenamtes oder auch Fachfirmen schneiden Gras mit dem Freischneider und der Kot fliegt herum und haftet an deren Kleidung. Das ist eine Zumutung die nicht sein muss.“  
Die Leiterin des Grünflächenamtes, Anke Bosch,  betont: „Wir freuen uns, wenn Bürgerinnen und Bürger die Hinterlassenschaften ihrer Hunde in selbst mitgebrachten Tüten ordnungsgemäß in Mülleimern entsorgen und nicht die Tüten in die Gehölze am Wegesrand werfen.“ 

Achenbach erinnert auch daran, dass das Hinterlassen von Hundekot innerorts und besonders in Grünanlagen laut städtischer Gefahrenabwehrverordnung schlicht unzulässig und bußgeldbewehrt ist. Vordringlich jedoch appelliert er gemeinsam mit Anke Bosch an alle Hundehalterinnen und Hundehalter für ein entsprechendes Verhalten und für ein soziales Miteinander: „Denn die Hunde können nichts dafür“.
 

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