Darmstadt Aktuell
Mietobergrenzen für die Bedarfe der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII werden angehoben
Die neuen Angemessenheitsgrenzen gelten ab dem 1. Juli 2022 für die Rechtskreise des SGB II und SGB XII und sind dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt am heutigen Mittwoch, 15. Juni, zur Kenntnis gegeben worden.
Basierend auf den Werten des neuen Qualifizierten Mietspiegels wurden die Mietobergrenzen für die leistungsberechtigten Personenkreise angepasst, die bei der Anmietung einer Wohnung per Gesetz an die Einhaltung der Mietobergrenzen gebunden sind.
„Die 2018 beschlossene, verbindliche Anpassung der Mietobergrenzen an die Fortschreibung des Mietspiegels schafft für Menschen im Sozialleistungsbezug bessere Chancen, angemessenen Wohnraum zu finden und vorhandenen Wohnraum im Rahmen der Kosten der Unterkunft zu halten“, führt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Barbara Akdeniz dazu aus.
Die Angemessenheitsgrenzen der Unterkunftskosten werden, je nach Haushaltsgröße, zwischen 8 und 24 Prozent erhöht, wobei gerade bei Ein- und Zweipersonenhaushalten eine deutliche Steigerung von 24 Prozent zu verzeichnen ist. Auskunft zur Anhebung der Mietobergrenzen beantwortet die jeweilige Sozialleistungsbehörde (Jobcenter: Jobcenter-Darmstadt@. de; Amt für Soziales und Prävention: jobcenter-gesozialehilfen@. de). darmstadt