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Darmstadt Aktuell

Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt Entwurf zum Bebauungsplan der Mathildenhöhe Nordwest

(JH) – Donnerstag, 23.06.2022

Mathildenhöhe Darmstadt © Ulrich Mathias

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch, 22. Juni 2022, den Entwurf des Bebauungsplans der Mathildenhöhe Nordwest beschlossen und legt die Vorlage nun der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor.

Mit der Sitzung des UNESCO-Welterbe-Komitees im Juli 2021 wurde die Darmstädter Mathildenhöhe in die Liste der Welterbestätten aufgenommen. Zum Schutz der Mathildenhöhe wurde entsprechend den Richtlinien der UNESCO eine Pufferzone ausgewiesen, die die Welterbestätte vor negativen Auswirkungen künftiger Baumaßnahmen schützen soll. Ziel ist es, die ausgewiesene Pufferzone vollständig mit Bauleitplänen abzudecken. Mit dem „Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest“ soll nun der dritte Bebauungsplan innerhalb der Pufferzone der Darmstädter Welterbestätte in Kraft treten.

Dabei deckt der Bebauungsplan die Pufferzone im nordwestlichen Bereich ab. Im Westen der Mathildenhöhe wurde der Geltungsbereich des Plans zur „Sicherung von übergeordneten Sichtbeziehungen“ ausgeweitet. An der Stiftstraße und am Olbrichweg grenzt er direkt an die Welterbestätte. Außerdem schließen auch die bereits rechtskräftigen Bebauungspläne „O 32 – Mathildenhöhe Ost“ am Lucasweg und „O 27 – Mathildenhöhe Süd“ im Bereich der Stiftstraße an den Geltungsbereich an.

„Der Magistrat verfolgt mit dem Beschluss das Ziel, die Entwicklung der Bereiche innerhalb der Pufferzone mit den Anforderungen an die Umgebung der Welterbestätte in Einklang zu bringen. Damit sollen Fehlentwicklungen im unmittelbaren Umfeld der Mathildenhöhe vermieden und deren städtebauliche und gestalterische Einbindung in das Umfeld entsprechend den Vorgaben der UNESCO sichergestellt werden“, erklärt Planungsdezernent Michael Kolmer.
 
Eine baulich notwendige Weiterentwicklung des Nordwesthangs der Mathildenhöhe mit seinen unterschiedlichen Bereichen ist hierbei berücksichtigt. Von besonderer Bedeutung sind die Flächen des Alice-Hospitals, welches sich in seiner räumlich begrenzten Situation immer wieder den Herausforderungen an ein modernes Krankenhaus stellen muss. Als zentrales Merkmal sind in diesem Bereich der Erhalt und die Wiederherstellung des Parks vorgesehen, der auch ein Bindeglied zu den Grünanlagen innerhalb der neuen Welterbestätte darstellt. Ebenso werden die Freianlagen entlang der Erich-Ollenhauer-Promenade und der Stiftstraße gesichert und als wichtige Verbindungswege mit einer entsprechenden Begrünung planungsrechtlich festgesetzt.

Bei der baulichen Entwicklung werden maßvolle Ergänzungen der vorhandenen Baustruktur dort zugelassen, wo sie für die charakteristischen Merkmale der jeweiligen Siedlungsbereiche und die Einbindung der Welterbestätte nicht störend sind. Einige Flächen im Geltungsbereich sind heute schon stark versiegelt, so dass im Sinne des Klimaschutzes auch entsprechende Maßnahmen zur Begrünung der Freiflächen und Gebäude im neuen Bebauungsplan festgesetzt wurden.

„Auf die wichtige Fragestellung einer umweltfreundlichen Energieversorgung reagiert der Bebauungsplan durch Festsetzungen, die grundsätzlich eine Verwendung von Solarmodulen auf allen flachen und geneigten Dachflächen zulassen. Dabei kommt die ständige Weiterentwicklung der Solarmodule dem Ziel entgegen, dass diese sich entsprechend den Anforderungen an die Umgebung der Welterbestätte in das Stadtbild einfügen. Die Festsetzungen berücksichtigen diese Entwicklung und erweitern den Einsatzbereich gegenüber der ursprünglich geplanten Fassung. Dieser Punkt war uns im Magistrat besonders wichtig, da sowohl die Verträglichkeit der Gestaltung von Solaranlagen mit der Umgebung der Welterbestätte als auch die Erreichung der Ziele der notwendigen Energiewende sichergestellt werden“, so Kolmer abschließend.

Der Beschlussfassung des Magistrats waren umfangreiche Abstimmungen mit den Gremien für das Welterbe Mathildenhöhe vorausgegangen.

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