Ab Januar 2021 gibt die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag eine eID-Karte an Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten) aus, damit auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen kann. Deutsche Staatsangehörige können die eID-Funktion bereits seit dem 1. November 2010 nutzen, wenn sie einen gültigen Personalausweis besitzen.
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Anschrift, Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Die Karte wird mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt und kann ab dem sechzehnten Lebensjahr gegen eine Gebühr in Höhe von 37 Euro beantragt werden.
Die Personalausweisbehörde der Stadt Darmstadt stellt eID-Karten für Antragsberechtigte aus, die in Darmstadt mit alleiniger Wohnung bzw. Hauptwohnung gemeldet sind. Zur Antragstellung ist der gültige ausländische Nationalpass bzw. Ausweis vorzulegen, aus dem sich die entsprechende Staatsangehörigkeit ergibt. Vorsprachen in der Personalausweisbehörde unter der Anschrift Grafenstraße 30, sind derzeit nur mit einem Termin möglich. Dieser kann über www.darmstadt.de – „Online Dienste“ – „Melde- und Passwesen (Terminvergabe)“ – „eID-Karte beantragen“ gebucht werden. Alternativ ist die Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06151-13 3222 möglich. Zusätzlich werden Termine in den Bezirksverwaltungen Eberstadt und Wixhausen angeboten. Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit den Bezirksverwaltungen können ebenfalls der Seite www.darmstadt.de entnommen werden.