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Darmstadt Aktuell

E-Scooter

(DK) – Donnerstag, 29.10.2020

Oberbürgermeister und Verkehrsdezernent Jochen Partsch erläutert Nutzungsbedingungen von E-Scootern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

© Pixabay

Oberbürgermeister und Verkehrsdezernent Jochen Partsch hat in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtparlament zum Thema E-Scooter Stellung bezogen und die Bedingungen für eine Nutzung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt erläutert.

„Grundsätzlich steht die Wissenschaftsstadt Darmstadt der Nutzung von E-Scootern im Darmstädter Stadtgebiet aus verschiedenen Gründen nach wie vor skeptisch gegenüber“, so Partsch. „Deshalb gibt es auch keine aktiven Bestrebungen, weitere Anbieter nach Darmstadt zu locken. Aktuell haben wir mit den E-Tretroller-Anbietern TIER mobility und Bird, die in der Stadt den Betrieb bereits aufgenommen haben, eine Vereinbarungserklärung zur Zusammenarbeit abgeschlossen“, erklärt OB Partsch weiter.

Die Anbieter verpflichten sich demnach freiwillig, u.a. folgende wesentliche Punkte einzuhalten:
- Obergrenzen für die Anzahl der E-Tretroller, die in festgelegten Bereichen, sogenannten Ringen, maximal verteilt werden können.
- No-Parking-Zones, in denen das Abstellen der E-Tretroller verboten und technisch auch nicht möglich ist (der Leihvorgang kann hier nicht beendet werden). Zu den No-Parking-Zones zählen die Fußgängerzone in der Innenstadt, unmittelbare Haltestellenbereiche sowie alle großen Grün- und Parkanlagen in Darmstadt.
- Zuständigkeit der Anbieter für das ordnungsgemäße Abstellen der E-Tretroller im öffentlichen Raum.

Auf die Frage, ob geplant sei, mit weiteren Elektro-Scooter-Verleihern Kontakt aufzunehmen stellt Partsch klar: „Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt aktiv keinen Kontakt mit E-Tretroller-Anbietern auf. Auf Anfrage seitens der Anbieter führen wir Gespräche mit den Anbietern und schließen die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt entwickelte Vereinbarung ab, sofern sie den Betrieb in Darmstadt aufnehmen.“

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist berechtigt, im Falle einer Insolvenz die zurückgelassenen E-Tretroller einzusammeln und an einem vom Bezirk zu bestimmenden Sammelort zu bringen, die Anbieter könnten ihre E-Tretroller gegen eine Gebühr dann auslösen. Nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSGO) hat die Stadt das Recht, die nicht ausgelösten Gegenstände zu verwerten. Die Verwertung kann in Form eines freihändigen Verkaufs, einer Versteigerung o.ä. erfolgen.

Die Vergütung der sogenannten „Juicer“ ist dem Magistrat nicht bekannt. „Der Magistrat hat kein Auftraggeber-/-nehmer-Verhältnis mit den Anbietern. Er fungiert auch nicht als Kontrollinstanz gegenüber den Anbietern, so dass diese Information dem Magistrat nicht zusteht“, so Partsch weiter.

Weiterhin wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt sogenannte „Hubs“ an zentralen und hochfrequentierten Standorten wie an Bahnhöfen und in der Innenstadt vorsehen. Die „Hubs“ sollen zunächst als Abstellfläche für die E-Tretroller vorgesehen werden. Die ersten „Hubs“ sollen vorerst an folgenden Bereichen vorgesehen werden:

- am Haupt-, Nord-, Ost- und Südbahnhof
- am Staatstheater
- am Friedensplatz
- und am Bürgerpark / Nordbad

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