Wissenschaftsstadt Darmstadt

Telefon: +49 (0)6151-115

E-Mail: info@1sp4mdarmstadt.abde

ImpressumDatenschutz und Nutzungsbedingungen

1

Mit der "Google benutzerdefinierten Suche" kann diese Internetseite durchsucht werden. Wenn Sie JA anklicken und die Google Suche nutzen, werden Inhalte auf Servern von Google abgerufen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Klicken Sie NEIN an wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden. Weitere Informationen zur Google benutzerdefinierten Suche finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://www.darmstadt.de/datenschutz
Informationen von Google über den Umgang mit Nutzerdaten (Datenschutzerklärung) erhalten Sie unter https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de.

Darmstadt Aktuell

Darmstädter Restaurants und Cafés nehmen städtisches Angebot der kostenfreien Außengastronomie-Erweiterung gut an

(AM) – Freitag, 17.07.2020

Bürgermeister Reißer: "Haben den Betreibern für das gesamte Jahr 2020 die Gebühren erlassen"

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt die durch die Covid-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Probleme der Gastronomiebetriebe sehr ernst. Für Restaurants und Cafés wurden daher direkte Hilfsmöglichkeiten angeboten, die von den Gastronomiebetreibern begrüßt und in Anspruch genommen werden.

„Wir haben zunächst den Restaurant- und Cafébetreibern für die Außengastronomie im gesamten Jahr 2020 die Gebühren erlassen. Zusätzlich dürfen sie ihre bisherigen Tische und Stühle im Freien unter Auflagen auch kostenfrei erweitern. Sofern sie bisher keine Außenflächen nutzen, ist dies ab sofort für sie möglich“, erklärt Bürgermeister und Ordnungsdezernent Rafael Reißer. 

Damit die Betriebe schnell und einfach handeln können, können sie die Erweiterung bzw. neue Nutzung von Flächen selbständig und ohne gesonderten städtischen Antrag vornehmen. Dabei müssen unter anderem folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden: Flucht- und Rettungswege sind jederzeit vollständig freizuhalten. Eine Nutzung von Fahrbahnen und Radwegen ist unzulässig. Auf Gehwegen ist eine Mindestgehwegbreite von 1,50 m einzuhalten. Die Nutzung von bewirtschafteten Parkflächen, Anwohnerparkflächen oder Ladezonen ist nicht möglich. Mit Zustimmung der Nachbarn kann jedoch eine Erweiterung vor der Nachbarliegenschaft umgesetzt werden.

Das Feedback der Gastronomiebetriebe zum Angebot der kostenfreien Außengastronomie sei sehr positiv. So hätten Restaurants und Cafés vor allem deutlich wahrnehmbar auf dem Luisenplatz oder in der Grafenstraße die Außenbestuhlung erweitert. Auch kann beispielsweise das afrikanische Restaurant „Bedouin“ jetzt auf dem Schlossgartenplatz im Martinsviertel seine Gäste mit Speisen und Getränken versorgen, bestätigt Anja Herdel, Geschäftsführerin der Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH: „Für viele Restaurants und Cafés ist das ein kleiner Lichtblick, trotz Corona-Pandemie weiterhin existieren zu können.“        

Voraussetzung dafür, dass die großzügige Regelung der Stadt Darmstadt bis zum Jahresende auch beibehalten werden kann, ist, dass alle Restaurants und Cafés die durch das Land Hessen jeweils aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen umsetzen und  die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher, zum Schutz ihrer eigenen und der Gesundheit der anderen Gäste unbedingt korrekt erfassen. Das Bürger- und Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben.

Darmstädter Restaurant- und Cafébesitzer können sich bei Fragen oder Anregungen rund um das Thema Außengastronomie via E-Mail (touristikmarketing@darmstadt.de) oder Telefon (06151/ 134510) an die Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH wenden. 

Wichtige Mitteilung
×