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Darmstadt Aktuell

Covid-19-Pandemie: Wissenschaftsstadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg verfügen ‚Eingeschränkten Regelbetrieb‘ in Schulen

(DK) – Donnerstag, 29.10.2020

Schuldezernent Reißer und Landrat Schellhaas: „Es ist unsere Aufgabe, den Schulbetrieb unbedingt aufrecht zu erhalten und gleichzeitig den größtmöglichen Infektionsschutz sicherzustellen“

© Pixabay

Aufgrund des mittlerweile höchst dynamischen Covid-19-Infektionsgeschehens in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, haben sich Stadt und Kreis in enger Abstimmung mit Gesundheitsamt und Staatlichem Schulamt dafür entschieden, den aktuellen Schulbetrieb in beiden Gebietskörperschaften entsprechend des Infektionsschutzes anzupassen und dafür eine neue Verfügung erlassen. Demnach gilt nach deren Veröffentlichung am Freitag ab dem kommenden Samstag (31.) unterschiedlich nach Schulstufen gemäß Anlage 1 des Hygieneplans 6.0 des Hessischen Kultusministeriums für die Schulen auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg für die Zeit vom 31.10.2020 bis 12.11.2020 die Stufe 2, der „Eingeschränkte Regelbetrieb“ an Grundschulen/ Primarstufe sowie Sekundarstufe I inkl. Förderschulen.

Bürgermeister und Schuldezernent Rafael Reißer und Landrat Klaus Peter Schellhaas erklären: „Die Pandemie hat in den vergangenen Wochen sowohl in der Stadt als auch im Landkreis leider noch einmal deutlich an Dynamik gewonnen. Auch die Schulen sind von dieser Entwicklung betroffen, weshalb wir uns in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Staatlichen Schulamt dazu entschlossen haben, nun in den sogenannten Eingeschränkten Regelbetrieb überzugehen. Dies dient dem Infektionsschutz der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte aber auch der Eltern und soll die weitere Eindämmung der Pandemie in den Gebietskörperschaften insgesamt unterstützen. Es ist unsere Aufgabe hier deeskalierend zu wirken, den größtmöglichen Infektionsschutz sicherzustellen und dabei gleichzeitig den Schulbetrieb unbedingt aufrecht zu erhalten.“ 

Um die sich ergebenden Einschränkungen möglichst gering zu halten, werden die Auflagen gemäß der schulformspezifischen Bedingungen wie folgt angepasst:

Grundschulen/Primarstufe

- Mund-/Nasenbedeckungen sind auch im Unterricht von Lehrkräften/weiterem Personal zu tragen.
- Der Unterricht sollte möglichst nur im festen Klassenverband organisiert werden.
- Wenn sich Lerngruppen dennoch in einzelnen Fächern mischen, ist im betreffenden Unterricht eine Mund-/Nasenbedeckung auch von den Schüler*innen zu tragen.
- Da sich die Klassen in der Betreuung mischen, ist hier ebenfalls von den Schüler*innen eine Mund-/Nasenbedeckung zu tragen.
- Schulsport ist kontaktlos durchzuführen.

Sekundarstufe I

- Mund-/Nasenbedeckung sind auch im Unterricht sowohl von Schüler*innen als auch
Lehrkräften/weiterem Personal zu tragen.
- Der Unterricht sollte möglichst nur im festen Klassenverband organisiert werden.
Ausgenommen hiervon ist der Unterricht in Religion, Ethik, 2./3. Fremdsprache und Wahlpflichtunterricht.
- Sport ist ausschließlich kontaktlos und im Freien durchzuführen.
Der Abstand von 1.5 Metern ist zwingend, da Mund-/Nasenbedeckung im Sport unzumutbar ist.

Sekundarstufe II und Berufliche Schulen

- Mund-/Nasenbedeckung sind auch im Unterricht sowohl von Schüler*innen als auch Lehrkräften/weiterem Personal zu tragen.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist auch im Unterricht einzuhalten.
Die Lerngruppen sind im Bedarfsfall entsprechend zu teilen.
- Sport ist ausschließlich kontaktlos und im Freien durchzuführen.
Der Abstand von 1,5 Metern ist zwingend, da Mund-/Nasenbedeckung im Sport unzumutbar ist.
- Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht.

Für Integrierte Gesamtschulen und Förderstufen gilt zusätzlich:

- Die äußere Differenzierung ist aufzuheben.
- Binnendifferenzierung ist vorzusehen.
- Klassen sind nur im festen Klassenverband zu unterrichten.
Ausgenommen hiervon sind die abschlussprüfungsrelevanten Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch in den Jahrgängen 9 und 10.

Auslösung der Stufe 3 „Wechselmodell“ in Sekundarstufe II und Berufliche Schulen
- Mund-/Nasenbedeckung sind auch im Unterricht sowohl von Schüler*innen als auch Lehrkräften/weiterem Personal zu tragen.
- Der Mindestabstand von 1.5 Metern ist auch im Unterricht einzuhalten.
Die Lerngruppen sind im Bedarfsfall entsprechend zu teilen.
- Sport ist ausschließlich kontaktlos und im Freien durchzuführen.
Der Abstand von 1.5 Metern ist zwingend, da Mund-/Nasenbedeckung im Sport unzumutbar ist.
- Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht.

Für alle Schulen gilt:

- Schulveranstaltungen in Präsenz sind bis auf weiteres auszusetzen.
- Für schulorganisatorische Maßnahmen stehen die schulfachlichen Dezernent*innen
des Staatlichen Schulamtes zur Verfügung.

 

pdf zum download: Allgemeinverfügung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet

Wichtige Mitteilung
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