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Darmstadt Aktuell

Ab 1. Dezember 2G-Regel im Nordbad

(PSD) – Freitag, 26.11.2021

Keine Reservierungen für einzelne Zeitfenster mehr nötig

Nordbad © Wissenschaftsstadt Darmstadt

Aufgrund der Änderungen der Coronavirus-Schutzverordnung werden ab dem 1. Dezember nur noch Genesene und Geimpfte das Nordbad besuchen können. Es wird auch keine Reservierung mehr für einzelne Zeitfenster erforderlich sein. Künftig können Kundinnen und Kunden dann im Webshop und im Nordbad Tagestickets erwerben und müssen sich vorher nicht mehr festlegen, zu welchen Zeiten sie an diesem Tag das Bad besuchen möchten. Eine vorherige Reservierung ist nicht mehr erforderlich.
 
„Wir versprechen uns davon“, so Bürgermeisterin und Sportdezernentin Barbara Akdeniz, „dass es hierdurch zu einer gewissen Entzerrung beim Einlass ins Bad kommt. Es zeigte sich, dass sich insbesondere zu Beginn eines Zeitfensters immer wieder Menschenansammlungen bildeten, da die Kontrolle des Negativausweises und der Reservierung einfach sehr viel Zeit in Anspruch nimmt.“
 
Durch die Beschränkung des Einlasses rechnet der Eigenbetrieb Bäder nicht damit, dass es zu bestimmten Zeiten zu einer Überfüllung des Bades kommt. Vielmehr wird mit einem Rückgang der Besuchszahlen um rund 20 Prozent gerechnet.
 
„Wir behalten uns aber vor, auf das bisherige System mit mehreren Zeitfenstern pro Tag wieder zurückzukommen, sollte sich zeigen, dass es zu voll in dem Bad wird“, so Akdeniz.
 
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können wie bisher den Nachweis zum Eintritt ins Schwimmbad durch die Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler (Testheft) erbringen.
 
Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis, das auch den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, nachweisen, reicht die Vorlage eines einfachen Testnachweises im Sinne des § 2 Nr. 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (z.B. Antigen-Schnelltest).
 
Für Kinder unter 6 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, besteht generell keine Testerfordernis. Alle anderen Besucherinnen und Besucher benötigen zum Einlass ins Schwimmbad einen Impf- oder Genesenennachweis.

Wichtige Mitteilung
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