Erdwärme oder Geothermie gehört zu den regenerativen Energien. Die häufigsten genutzten Anlagentypen sind Erdwärmesonden, geothermische Brunnenanlagen und Erdwärmekollektoren.
Für die Nutzung von Erdwärme ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Hierfür ist ein Antrag nebst Anlagen an die Untere Wasserschutzbehörde zu stellen. Bei wasserwirtschaftlich / hydrogeologisch ungünstigen Gebieten, Nichteinhaltung eines Grenzabstands von mindestens 5 Metern, Anlagen mit einer Heizleistung von über 30 kW oder bei einer geplanten Bohrtiefe von über 100 Metern sind eventuell zusätzliche Unterlagen und die Zustimmung weiterer Behörden (z. B. die Bergaufsicht oder das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) erforderlich. Antragsunterlagen finden Sie hier!
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