Wenn ein Haus an das Kanalnetz angeschlossen werden soll oder die Grundstückentwässerung geändert wird, muss dies vom Mobilitätsamt, Sachgebiet Grundstücksentwässerung genehmigt werden. Maßgebend ist hierbei, ob sich der Abwasseranfall in Art oder Menge verändert, z. B. bei Versiegelung von Flächen, Nutzungsänderungen oder Aufstocken von Gebäuden oder auch veränderte gewerbliche Nutzungen oder Produktionserweiterungen.
Hierfür ist ein Einleitungsantrag, 2fach, vollständig auszufüllen, vom Bauherren und dem Grundstückseigentümer zu unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen beim SVTA einzureichen.
Zu den Unterlagen gehört:
Wenn der Einleitungsantrag vollständig vorliegt, kann die Einleitungsgenehmigung kurzfristig erteilt werden.
Der Hausanschluss wird im öffentlichen Bereich von einem von der Stadt beauftragten Unternehmen hergestellt. Hierfür ist die Kostenübernahmeerklärung rechtzeitig mindestens sechs Wochen vor dem gewünschten Anschlusstermin beim Mobilitätsamt, Sachgebiet Grundstücksentwässerung abzugeben.
Bei Fragen zum Bau Ihres Hausanschlusses steht Ihnen beim EAD Herr Cappello unter 06151-1346703 zur Verfügung.