Einleitungsantrag
Wenn ein Haus an das Kanalnetz angeschlossen werden soll oder die Grundstückentwässerung geändert wird, muss dies vom Mobilitäts- und Tiefbauamt, Sachgebiet Grundstücksentwässerung genehmigt werden. Maßgebend ist hierbei, ob sich der Abwasseranfall in Art oder Menge verändert, z. B. bei Versiegelung von Flächen, Nutzungsänderungen oder Aufstocken von Gebäuden oder auch veränderte gewerbliche Nutzungen oder Produktionserweiterungen.
Hierfür ist ein Einleitungsantrag, 2fach, vollständig auszufüllen, vom Bauherren und dem Grundstückseigentümer zu unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen beim SVTA einzureichen.
Zu den Unterlagen gehört:
- ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten und vorhandenen Grund- und Sammelleitungen, Schächten, Zisternen, Versickerungsanlagen und Anschlusskanälen
- eine Berechnung der Abwassermenge (einschließlich Bestand) nach DIN 1986-100
- eine Kanalhöhenangabe (wenn der Hausanschluss verändert oder neu hergestellt wird)
Wenn der Einleitungsantrag vollständig vorliegt, kann die Einleitungsgenehmigung kurzfristig erteilt werden.
Der Hausanschluss wird im öffentlichen Bereich von einem von der Stadt beauftragten Unternehmen hergestellt. Hierfür ist die Kostenübernahmeerklärung rechtzeitig mindestens sechs Wochen vor dem gewünschten Anschlusstermin beim Mobilitäts- und Tiefbauamt, Sachgebiet Grundstücksentwässerung abzugeben.
Bei Fragen zum Bau Ihres Hausanschlusses steht Ihnen beim EAD Herr Al-Raee unter 06151-13-46703 zur Verfügung.
Ansprechpartner
Christiane Paatzsch
Telefon: 06151 / 13-2712
Fax: 06151 / 13-2823
e-mail: christiane.paatzsch@. de darmstadt