Das Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) gibt der Verwaltung und den Frauenbeauftragten seit 1994 zahlreiche Instrumente an die Hand, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern aktiv zu verwirklichen und bestehende Unterrepräsentationen von Frauen zu beseitigen. Frauenförderpläne konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben.
Gesetzliche Vorgaben sind nach wie vor notwendig um auf tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit hinzuwirken. Da der öffentliche Dienst hier auch eine Vorbildfunktion für betriebliche Gleichstellungsarbeit in Unternehmen der Freien Wirtschaft übernimmt, finden Sie auf dieser Seite Beispiele unserer behördlichen Gleichstellungsarbeit.
Ein wesentlicher Beitrag zur gelungenen Gleichstellungspolitik ist die reflektierte Betrachtung der unterschiedlichen Lebens- und Erwerbsbiographien von Frauen und Männern. Deshalb setzt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt das Ziel einer familienfreundlichen Personalpolitik. Sie soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und durch entsprechende Maßnahmen fördern. Seit 2009 gehört die Stadt zum Untternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie".(Mehr Infos zum Netzwerk)
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt oder Privatsache der Betroffenen, sondern erfordert eine klare und eindeutige Positionierung der Arbeitgeberseite - so die Haltung der Stadtverwaltung. Sie setzt sich seit vielen Jahren durch Schulungen und klare Regelungen in Form von Dienstvereinbarungenfür den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ein.
Die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten in der Region Hannover stellt mit dieser Broschüre Informationen zur Verfügung, die dazu beitragen sollen, Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in hilfreicher Weise für die Betroffenen zu lösen.