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Fahrradstraßen für Darmstadt

Fahrradstraßen

Was ist eine Fahrradstraße?

Bei einer Fahrradstraße handelt es sich um eine Straße, die grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten ist:

  • Radfahrende dürfen – mit Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmende und entgegenkommende Radfahrende – nebeneinander fahren.
  • Andere Fahrzeuge dürfen Fahrradstraßen nur nutzen, wenn dies durch ein Zusatzzeichen (z. B. „Kraftfahrzeuge und Krafträder frei“ oder „Anlieger frei“) ausgeschildert ist. Sie müssen sich jedoch dem Radverkehr anpassen, da dieser Vorrang genießt, und dürfen ihn nicht behindern oder gefährden.
  • Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h.
  • Es gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln, d. h. solange nichts anderes ausgeschildert ist, gilt rechts vor links.

Woran erkenne ich eine Fahrradstraße?

Am Beginn einer Fahrradstraße steht das Verkehrszeichen Nr. 244 (linkes Bild).

Am Ende einer Fahrradstraße steht das Verkehrszeichen Nr. 244 a (rechtes Bild).

Die Fahrbahnoberfläche wird mit Piktogrammen und Farbmarkierungen gekennzeichnet.

Dürfen nur Radfahrende die Fahrradstraße nutzen?

Grundsätzlich ist die Fahrradstraße dem Radverkehr vorbehalten, allerdings kann weiterer Verkehr erlaubt sein. Dies ist daran zu erkennen, dass unter dem Schild „Fahrradstraße“ ein entsprechendes Zusatzschild, z. B. „Kraftfahrzeuge und Krafträder frei“, „Anlieger frei“ oder „Linienbus frei“ angebracht ist. Dieser muss sich jedoch dem Radverkehr anpassen (nähere Informationen siehe Beantwortung der Frage „Was ist eine Fahrradstraße?“).

Wo gibt es in Darmstadt Fahrradstraßen?

In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es bereits einige Fahrradstraßen:

Verändert sich etwas für mich als Bewohner/in einer Fahrradstraße?

Ja, die Bedingungen für den Radverkehr werden noch besser. Falls Sie sich fragen, ob Sie Ihre Grundstücke und Häuser zukünftig mit dem Auto erreichen können: Dies wird auf jeden Fall möglich sein!

In einigen Streckenabschnitten könnte sich die Verkehrsführung etwas ändern. Wie die einzelnen Fahrradstraßen ausgestaltet werden, variiert je nach verkehrlicher und räumlicher Situation. Zum Beispiel kann eine Fahrradstraße für den Autoverkehr zu einer Einbahnstraße werden und darf dann nur in eine Richtung befahren werden. Dies wird natürlich entsprechend ausgeschildert.

Darf ich in einer Fahrradstraße parken?

Grundsätzlich gilt: Ist die Fahrradstraße für andere Verkehre freigegeben, darf dort auch geparkt werden. Natürlich kann auch in einer Fahrradstraße das Parken mittels einer entsprechenden Beschilderung eingeschränkt oder verboten werden.

Kontakt

Mobilitäts- und Tiefbauamt

Abteilung Mobilität

Sachgebiet Nahmobilität

E-Mail: mobilitaet@1sp4mdarmstadt.abde

Wichtige Mitteilung
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