Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Wie arbeite ich im Lesesaal?

  • Archivalien sind einmalige, unersetzliche Dokumente. Wenn wir Ihnen im Lesesaal Archivgut vorlegen, vertrauen wir darauf, dass Sie sorgfältig und umsichtig damit umgehen. Streichen Sie darin bitte nichts an und notieren Sie nichts darauf. So tragen Sie dazu bei, dass die Dokumente in ihrer Aussagekraft erhalten werden können.
  • Arbeiten Sie bitte nur mit Bleistift und legen Sie Ihr Notizpapier neben das Archivgut. So verhindern Sie ein Durchdrücken beim Schreiben und schützen die wertvollen Originale vor ungewollten, nicht entfernbaren Markierungen. Achten Sie bei losen Blättern bitte auch besonders darauf, diese nicht durcheinander zu bringen.
  • Arbeiten Sie bitte leise, um andere BesucherInnen im Lesesaal nicht zu stören.
  • Speisen und Getränke sind im Lesesaal zum Schutz des Archivguts nicht gestattet. Leider dürfen Sie auch keine Jacken und Taschen mit in den Lesesaal nehmen. Es stehen Schließfächer für Sie bereit.
  • Das Arbeiten mit mitgebrachten Laptops oder Tablets ist gestattet. An den Arbeitsplätzen befinden sich Steckdosen. Außerdem steht Ihnen das WLAN des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt kostenfrei für Ihre Recherchen zur Verfügung.
  • Notieren Sie sich die Signaturen (Stadtarchiv Darmstadt, Bestandsnummer, -bezeichnung und die laufende Nummer) der von Ihnen verwendeten Archivalien. Sollten Sie später ein Dokument erneut einsehen wollen, können wir es mit dieser Angabe direkt ermitteln. Signaturen sind auch bei Zitaten aus dem verwendeten Archivgut in Publikationen anzugeben. Damit werden Ihre Ergebnisse auch für Ihre LeserInnen nachvollziehbar. (Nähere Erklärungen zur Signatur finden Sie hier.)
  • Teilen Sie uns mit, wenn Sie bestellte Archivalien nicht mehr für Ihre Arbeit im Lesesaal benötigen. Jede Lagerung von Archivgut außerhalb der Magazine schadet dem Material. Aus organisatorischen Gründen kann nur eine begrenzte Menge an Archivgut vorgelegt werden. Unbenutzte Archivalien werden nach 3 Wochen reponiert.
  • Es ist Ihnen erlaubt, die bestellten Archivalien an einem separaten Platz ohne Blitzlicht zu fotografieren und kostenpflichtig Kopien anzufertigen, sofern das Material keinen rechtlichen Einschränkungen (z.B. Urheberrecht) unterliegt.
  • Archivalien aus Bestand StadtA DA 12/18 Ältere Meldekartei werden nur als Mikrofilm in den Lesesaal gegeben. Sie könenn dort aber per Kopie oder per Scan für die weitere Nutzung reproduziert werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Aufsicht im Lesesaal.
  • Die Arbeit mit Archivgut bringt nicht immer schnelle, eindeutige Ergebnisse. Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Sie nicht fündig werden, und sprechen Sie uns an, wenn Sie Hilfe benötigen.
Wichtige Mitteilung
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