Landtagswahlen
Bei den Landtagswahlen werden die 110 Abgeordneten des Hessischen Landtags nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme (Erststimme) und eine Landesstimme (Zweitstimme). Mit der Wahlkreisstimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat im Wahlkreis direkt gewählt, mit der Landesstimme wird eine Partei oder Wählergruppe gewählt. Die 110 Mandate werden anhand der Zweitstimmen auf die Parteien und Wählergruppen verteilt. 55 Sitze werden mit den gewählten Direktkandidatinnen und Direktkandidaten, die restlichen 55 Sitze durch die Kandidatinnen und Kandidaten der Landeslisten der Parteien und Wählergruppen besetzt. Die Reihenfolge der Personen auf den Landeslisten ist hierbei bindend.
Die Dauer der Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
WAHLERGEBNISSE
MITHILFE BEI WAHLEN
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Informationen zur Mitarbeit im Wahlvorstand mit Fragen und Antworten (FAQ) rund um das Wahlehrenamt