Durch den Beschluss verändern sich die Rahmenbedingungen für Mini-PV-Anlagen. Diese können nun bis zu 800 Watt einspeisen und müssen nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Für Anlagen mit Inbetriebsetzungsdatum ab dem 01.01.2024 entfällt daher der Nachweis der Anmeldung beim Netzbetreiber.
Für einkommensschwache Haushalte werden über das Programm "Energiesparcheck" nun auch Mini-Photovoltaikanlagen erhöht gefördert. Für eine Anlage mit 300 W beträgt der Eigenanteil 75€ inklusive eventuell notwendiger Elektroinstallation.
Mehr Informationen finden Sie hier und über den Kontakt der Griesheim – Initiative Arbeit im Bistum Mainz e.V. (stromspar-check.de)
Eine eigene Photovoltaikanlage zu betreiben bedeutet aktiv die Umwelt zu schützen. Zu den Vorteilen der Photovoltaik gehört es, dass sie im Betrieb kein CO2 erzeugt. Die Installation einer Photovoltaikanlage spart zudem bares Geld. Die jährlichen Stromkosten sinken erheblich und die Einspeisevergütung sichert eine langfristige Rendite.
Mit dem Förderprogramm Photovoltaik möchte die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Ausbau erneuerbarer Energien im Stadtgebiet weiter vorantreiben.
Die Wissenschaftsstadt fördert die Anschaffung und Installation von Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlagen und Mini- PV-Anlagen (auch bekannt als Balkonmodule oder Steckersolargeräte) im Stadtgebiet.
Das Förderprogramm Photovolatik ist eine freiwillige Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.
Der Zuschuss pro installiertem kWp einer Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlage beträgt 200 Euro, bei einer maximalen Fördersumme von 6.000 Euro bei 30 kWp.
Für Mini-PV-Anlagen/Balkonmodule beträgt die Förderhöhe pauschal 200 Euro für ein Standard-Solarmodul (200 W - 450 W Systemleistung) bzw. pauschal 400 Euro für zwei Standard-Solarmodule (ab 450 W Systemleistung), maximal jedoch 50 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten.
Innovative und individuelle Photovoltaik-Lösungen können mit einer bis zu zehn Prozent erhöhten Förderung bezuschusst werden.
Antragsberechtigt sind für Anlagen mit Rechnungsdatum ab 29.06.2022 Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und andere Organisationen.
Näheres zu den Fördergrundsätzen, zur Antragstellung und zur Umsetzung können Sie dem Informationsblatt zum Förderprogramm Photovoltaik entnehmen.
Eine digitale Einreichung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich. Wir bitten Sie Ihre Unterlagen postalisch einzureichen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Mieter*innen, Pächter*innen und Nießbrauch-Nutzende. Antragsberechtigt sind, die im Grundbuch bzw. Mietvertrag genannten Personen, wobei die geförderte Photovoltaikanlage auch in ihrem Eigentum stehen muss.
Für eine Förderung ist ein Anschluss an das öffentliche Stromnetz notwendig. Inselanlagen können daher nicht gefördert werden.
Leasing- und Mietmodelle sind nur förderfähig, wenn die Anlage nach Ende der Vertragslaufzeit automatisch in das Eigentum der Antragstellenden übergeht.
Anlagen mit bis zu 450 W Systemleistung werden mit bis zu 200 EUR gefördert, Anlagen mit über 450 W mit bis zu 400 EUR, maximal jedoch 50% der Kosten.
Die maximale Förderanzahl gilt für alle natürlichen Personen in Ihrem Haushalt. Für Ihren Haushalt kann, unabhängig vom Standort, nur eine Aufdach-PV-Anlage und Mini-PV-Anlagen bis maximal 600 W gefördert werden.
Bitte setzten Sie sich vor der Anschaffung einer weiteren Anlage mit Ihrem Netzbetreiber (z.B. der e-netz Südhessen AG) in Verbindung. Ob Ihre weitere Anlage förderfähig ist, können Sie mit dem Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung prüfen.