Darmstadt verfügt über ein flächendeckendes Einzelhandelskonzept, schriftlich festgehalten im Zentrenkonzept (regelt die Ansiedlung von Einzelhandel in Innenstadt und Stadtteilen) sowie dem Gewerbegebietskonzept (regelt die Ansiedlung von Einzelhandel in den Gewerbegebieten).
In Bereich der Innenstadt hat die Stadtverordnetenversammlung am 07.10.2010 eine Richtlinie für die Gestaltung von Sondernutzungen auf öffentlichen, städtischen Flächen beschlossen. Ziel der neuen Richtlinie ist die Sicherung der hohen Gestaltungs- und Nutzungsqualität der Innenstadt.
Informationen dazu finden sie hier.
Die Ansiedlung von Einzelhandel ist in allen Darmstädter Gewerbegebieten grundsätzlich erlaubt, sofern das Einzelhandelsgeschäft nicht großflächig ist (d.h. <= 1.200 m² Geschossfläche) und auch keine zentrenrelevantes Warensortiment anbietet.
Einzelhandelsunternehmen, die sich auf dem Gewerbegebiet Nordwest (Otto-Röhm Straße) ansiedeln wollen, sollten ggfs. im Rahmen des Bauleitplanverfahrens prüfen lassen, ob eine Ansiedlung Seveso-II-Richtinienkonform möglich ist (vgl. dazu Seveso II Gutachtens zur Firma Merck, erstellt vom TÜV Nord im Juni 2006).
Entscheidend ist dabei im wesentlichen, ob die geplante Ansiedlung innerhalb der sog. Achtungsgrenzen (in Metern um dem Betriebsbereich der Firma Merck KGaA) liegt und ob die neue Nutzung im Vergleich zur bisherigen Nutzung eine höhere Kundenfrequenz mit sich bringt.
Ulrich Mathias
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E-Mail
| Verkaufsfl. (Tsd m²): | 250 |
| dav. City (Tsd m²): | 130 |
| Kaufkraft (Mio. €)*: | 839,0 |
| je Einwohner (€)*: | 5.853 |
| Kaufkraftkennziffer* | 109,8 |
| *Stand: 2010 |