Die hier genannten Projekte dienen der Erhaltung, Verbesserung und Umgestaltung schon vorhandener Substanz innerhalb der Stadt sowie der Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit städtebaulichen Mißständen. Die rechtliche Grundlage bildet das „Besondere Städtebaurecht“ des Baugesetzbuches (BauGB). In gesonderten Abschnitten ist im BauGB unter anderem die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen in Städtebaulichen Sanierungsgebieten und in den Fördergebieten Soziale Stadt geregelt.
Antrag auf Sanierungsgenehmigung
(mit Formular zum Download)