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Innenstadt

Positives Beispiel Gastronomiemöblierung
Positives Beispiel Sonnenschirme und Markisen

Richtlinie für die Gestaltung von Sondernutzungen

Am 07.10.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung eine Richtlinie für die Gestaltung von Sondernutzungen auf öffentlichen, städtischen Flächen im Bereich der Innenstadt beschlossen.

Ziel der neuen Richtlinie ist die Sicherung der hohen Gestaltungs- und Nutzungsqualität der Innenstadt. Dies betrifft alle Gestaltungsobjekte, die für mehr als vier Wochen auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Darmstadt aufgestellt werden, wie zum Beispiel Überdachungen, Gastronomiemöblierungen, Begrünungselemente oder Warenauslagen.

Die Richtlinie ist am 02.11.2010 in Kraft getreten (PDF-Download siehe Infobox rechts) und umfasst den in der neben stehenden Karte markierten Bereich der Innenstadt .

 

 

Positives Beispiel Begrünungselemente
Positives Beispiel Werbeständer
Positives Beispiel Warenauslagen

Weitere Informationen

Nach intensiven Diskussionen wurde die mit Vertretern  des Einzelhandelsverbandes, der IHK, des Hotel- und Gaststättenverbandes, der Darmstadt Marketing GmbH und den zuständigen städtischen Ämtern abgestimmte Gestaltungsrichtlinie für die gewerbliche Nutzung öffentlicher Flächen in der Innenstadt erarbeitet. Der Geltungsbereich der neuen Regelungen wird begrenzt durch Zeughausstraße, Schlossgraben, Holzstraße, Kirchstraße, Hügelstraße, Wilhelminenstraße, Elisabethenstraße, Grafenstraße und Bleichstraße.

Die Innenstadt mit ihren baulichen Anlagen, den Straßen, Geschäften und Cafés ist die Visitenkarte der Stadt, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Ziel ist eine bunte und lebendige Innenstadt, jedoch soll ein Flohmarkt-Ambiente mit einem Übermaß an Werbung, Buden und Auslagen verhindert werden.

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Gestaltungsrichtlinie wird eine Evaluation erfolgen, um einzelne Regelungen zu bewerten und evtl. den Erfordernissen neu anzupassen.

Die regelmäßigen Märkte in der Innenstadt sind von den neuen Regelungen nicht betroffen, die Gestaltungsrichtlinie hat auch für den Weihnachtsmarkt keine Gültigkeit.

Download

Richtlinie für die Gestaltung von Sondernutzungen (A4 Broschüre, 20 Seiten, pdf-Datei)

Geltungsbereich

Link öffnet neues Fenster: pdf-Datei Geltungsbereich Richtlinie für die Gestaltung von Sondernutzungen