
Vom Vorentwurf zum rechtsgültigen Bebauungsplan
Als "verbindlicher Bauleitplan" setzt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke - also auch die privaten - zu nutzen und zu bebauen sind.
| Zunächst erarbeitet das Stadtplanungsamt (oder ein beauftragtes Büro) für einen genau begrenzten Teilbereich des Gemeindegebiets einen Planungsvorschlag (Vorentwurf), mit dem die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtliche Auswirkungen der Planung informiert werden ("frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung"). | Vorentwurf |
| In der Regel werden hierzu die Planungsunterlagen nach Vorankündigung in der lokalen Presse einen Monat im technischen Stadthaus, Bessunger Straße 125 Block D, öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit besteht für die Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, Vorschläge zur Planung können vorgebracht werden. | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung |
| Unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen wird die Planung dann weiter ausgearbeitet und unter Umständen auch geändert. | Entwurf |
| Die überarbeitete Fassung (Bebauungsplanentwurf) wird der Stadtverordnetenversammlung zur Zustimmung vorgelegt (Offenlegungsbeschluss) und danach wiederum für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Diese Offenlage wird mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt gegeben. Dabei werden die Bürgerinnen und Bürger darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist nochmals Stellungnahmen abgegeben werden können. |
Offenlegungsbeschluss und öffentliche Auslegung |
| Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung mit den übrigen privaten und öffentlichen Belangen werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Diese entscheidet, welche Anregungen in das Planwerk aufgenommen werden und beschließt den Plan als Satzung. Das Ergebnis der Abwägungsentscheidung wird den Bürgerinnen und Bürgern, die zuvor Stellungnahmen abgegeben haben, gesondert mitgeteilt. | Entscheidung und Satzungsbeschluss |
| Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan tritt anschließend mit dem Tage der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. | Bekanntmachung und In-Kraft-Treten |