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Begriffserläuterung:

Investitionsförderungsmaßnahmen:
Zuweisungen, Zuschüsse sowie Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung

Verwaltungshaushalt:
Im Verwaltungshaushalt ist der Aufwand für die Verwaltung und seine Deckung zu veranschlagen.

Vermögenshaushalt:
Im Vermögenshaushalt ist der Kapitalbedarf für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben und seine Deckung zu veranschlagen.

Verpflichtungsermächtigungen:
Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten