Parken

Im Bundesdurchschnitt ist jeder private Pkw pro Tag 72 Minuten unterwegs. Die übrigen 1.368 Minuten benötigt er einen Parkplatz. Angesichts des knappen Raums in den Städten kann dies ein Problem sein – für die Parkplatzsuchenden ebenso wie für Anwohner und für andere Verkehrsteilnehmer.

In Darmstadt sorgt eine differenzierte Parkraumbewirtschaftung dafür, dass der vorhandene Parkraum möglichst gerecht verteilt wird. In den Wohngebieten rund um die Kernstadt schützen so genannte Bewohner-Parkzonen die Anwohner vor dem Parkdruck der Einpendler. In einem engen Gürtel von Parkhäusern und Tiefgaragen rund um die Fußgängerzone finden Einkäufer, Kunden und Besucher jederzeit einen Stellplatz für ihr Auto.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Parkraumbewirtschaftung

Grundsätzlich ist es geplant, die Parkraumbewirtschaftung sukzessive in der gesamten Kernstadt bzw. in allen Quartieren mit hohem Parkdruck einzuführen. Dabei werden innenstadtnahe Viertel zunächst priorisiert, da hier, auf Grund der vielen Aufenthaltsmöglichkeiten für Besuchende, der höchste Parkdruck vorzufinden ist. 

Der Gesamtübersicht können Sie entnehmen, in welchen Quartieren in den letzten Jahren bereits Parkraumbewirtschaftung eingeführt wurde und in welchen dies noch geplant ist.

Parkraumbewirtschaftung Flyer:

Wohnen Sie in einer parkraumbewirtschafteten Zone und verfügen über keinen eigenen privaten Stellplatz? Der Bewohnerparkausweis kann dann ganz bequem online beantragt und umgehend eigenständig ausgedruckt werden. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen. 

Optional können Sie den Ausweis manuell beim Einwohnermeldeamt beantragen. Senden Sie hierzu alle notwendigen Unterlagen per Mail an meldeamt@darmstadt.de. Bei diesem Verwaltungsprozess ist deutlich mehr Zeit einzuplanen.

Der Parkausweis kann beantragt werden, unter der Vorlage folgender Dokumente:

  1. Fahrzeugschein
  2. Personalausweis oder Reisepass
  3. Bei Personen, die nicht gleichzeitig Halter/in des Fahrzeuges sind, wird eine schriftliche Erklärung der Halterin/des Halters über die dauerhafte Nutzung des Fahrzeuges erforderlich.
  4. Bei Firmenfahrzeugen muss der private Gebrauch schriftlich von der Firma bestätigt werden.

Parken in der Parkzone, in der das Gewerbe den Sitz hat:

Gewerbetreibende haben die Möglichkeit bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag für einen Sonderparkausweis zu stellen. Der Ausweis ermöglicht das Parken ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zahlung von Parkgebühren am Parkscheinautomaten innerhalb der Zone, in der das Gewerbe seinen Sitz hat. Der Antrag ist hier online abrufbar und ausgefüllt an strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de zu senden. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls über den Link.

Parken im Stadtgebiet und darüber hinaus:

Hierfür bietet die Stadt Darmstadt seit 2001 sogenannte "Handwerkerblöcke" an. In diesem Handwerkerblock sind insgesamt 10 Einzelgenehmigungen enthalten. Mit einer Einzelgenehmigung darf ein Handwerker an Werktagen von 7 bis 20 Uhr ohne Gebühren und über die Höchstparkdauer hinaus parken, auch im eingeschränkten Haltverbot. Die Handwerker können entweder an einem Einsatzort bis zu sieben Tage oder an einem Tag an bis zu fünf Einsatzorten parken. Wenden Sie sich zu Beantragung bitte per Mail an strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de.

Für Handwerksbetriebe gibt es zudem bereits seit dem Jahr 2006 einen Handwerkerparkausweis für die gesamte Region Frankfurt Rhein-Main. Mit dem Regionalen Handwerkerparkausweis haben sich die Städte und Gemeinden in der Region Frankfurt RheinMain auf einheitliche Regelungen für die Erteilung und die gegenseitige Anerkennung von Ausnahmengenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe verständigt. Handwerksbetriebe können so während ihrer Tätigkeit vor Ort auch problemlos in bewirtschafteten Parkzonen oder Zonen mit eingeschränkter Haltedauer parken und ihre Baustellen erreichen. Alternativ kann an einem gewählten Tag in einer Fußgängerzone von 07 – 20 Uhr geparkt werden. Nähere Informationen zum Handwerkerausweise für die gesamte Region Frankfurt Rhein-Main finden Sie hier.  Beantragt werden kann dieser ebenfalls bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Firmensitzes.

Sollte die Anreise mit dem ÖPNV oder die Nutzung eines Parkhauses nicht kompatibel sein, kann Ihr Besuch sogenannte Gästekarten benutzten. Gästekarten werden beim Einwohnermeldeamt per Mail beantragt (meldeamt@darmstadt.de). Ein Bogen kostet 20 €, kann ein Mal im Monat erworben werden und beinhaltet 9 Tages- sowie eine Wochenkarte. Wie der Bewohnerparkausweis befreit die Karte von den Parkgebühren und der Höchstparkdauer. Die Karte muss klar ersichtlich hinter der Windschutzscheibe im Kfz hinterlegt werden und berechtigt nur zum Parken in der Parkzone am eigenen Wohnort.

Gästekarten können unabhängig vom Fahrzeugbesitz oder Besitz eines Parkausweises erworben werden.

Wenn Sie mit dem Pkw anreisen, finden Sie ein großes Angebot an Parkplätzen in Tiefgaragen und Parkhäusern in der Darmstädter Innenstadt: Übersicht Parkhäuser in der Innenstadt. Auch in der Nähe zur Autobahnabfahrt A5 / A67 und des Hauptbahnhofes gibt es Parkhäuser mit einer idealen ÖPNV-Anbindung in die Darmstädter Innenstadt. Die Parkhäuser und Tiefgaragen befinden sich nicht in städtischer Hand. Informieren Sie sich also bitte vor Ihrem Besuch über die Tarife und Öffnungszeiten.

Jede Person, die in einer Parkraumbewirtschaftungszone mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist, kann für die jeweilige Zone, in welcher der Wohnsitz liegt, einen Bewohnerparkausweis erwerben.

Je gemeldeter Person kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgegeben werden. Das Fahrzeug muss dabei auf die antragstellende Person zugelassen sein.

Hierbei gibt es drei Optionen, die flexibel genutzt werden können:

  • 1 Monat Gültigkeit: 30 €
  • 6 Monate Gültigkeit: 70 €
  • 12 Monate Gültigkeit: 120 €

Die Lincoln-Siedlung wie auch das Ludwigshöhviertel sind als autoarme Quartiere geplant und erbaut worden. Demnach gibt es nur eine begrenzte Anzahl an öffentlichen Stellplätzen, die für Besuchende vorgesehen sind, und keine Ausgabe von Bewohnerparkausweisen für Anwohnende. Letztere können einen der zahlreich vorhandenen Stellplätze in der jeweiligen Quartiersgarage anmieten. 

Für weitere Infos zur Stellplatzvergabe kontaktieren Sie bitte:

Mobilitätszentrale Lincoln-Siedlung

Franklinstraße 40, 64285 Darmstadt

Telefon: +49 175 416 28 56

Mail: moma@heagmobilo.de
 

Alle Infos zur Stellplatzanmietung, Mobilitätsberatung etc. stehen zudem online auf der Lincoln-Website zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierfür bitte an das Einwohnermeldeamt unter meldeamt@darmstadt.de. Gegen eine Verwaltungsgebühr von 15 € kann der bestehende Bewohnerparkausweis geändert werden. Bei einer Änderung der Parkzone muss der neue Wohnsitz entsprechend nachgewiesen werden.

Nein, ein Bewohnerparkausweis kann nur in der Zone beantragt werden, in der die antragstellende Person gemeldet ist.

Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen (blauer Parkausweis)

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zu Berechtigungen und Beantragung. 

Voraussetzungen:

  • Außergewöhnlich Gehbehindert (Merkmal „aG“)
  • Blinde (Merkmal „Bl“)
  • Personen mit beidseitiger Amelie, beidseitiger Phokomelie oder vergleichbarer Behinderung

Gültigkeit:

  • Max. 5 Jahre
  • Von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abhängig

Sonstiges:

  • Die Genehmigung muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden
  • Die Genehmigung ist personengebunden und gebührenfrei

 

Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orangener Parkausweis) 

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zu Berechtigungen und Beantragung. 

Voraussetzungen:

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) wie gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
  • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
  • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

Gültigkeit:

  • Max. 5 Jahre

Sonstiges:

  • Die Genehmigung muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden
  • Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol)
  • Die Parkerleichterung ist personengebunden und gebührenfrei

 

Berechtigungsnachweis zum Parken für erheblich Gehbehinderte (grüner Parkausweis)

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zu Berechtigungen und Beantragung. 

Voraussetzungen

  • Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis

Gültigkeit:

  • Max. 2 Jahre
  • Von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abhängig.

Sonstiges:

  • Die Genehmigung muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden
  • Die Genehmigung ist kennzeichen- sowie personengebunden
  • 11,00 € Gebühr pro Berechtigungsnachweis

Adresse

Mobilitäts- und Tiefbauamt 66.1 - Abt. Mobilität

Stadthaus West (8)

Mina-Rees-Straße 8
64295 Darmstadt

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