Parken in der Parkzone, in der das Gewerbe den Sitz hat:
Gewerbetreibende haben die Möglichkeit bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag für einen Sonderparkausweis zu stellen. Der Ausweis ermöglicht das Parken ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zahlung von Parkgebühren am Parkscheinautomaten innerhalb der Zone, in der das Gewerbe seinen Sitz hat. Der Antrag ist hier online abrufbar und ausgefüllt an strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de zu senden. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls über den Link.
Parken im Stadtgebiet und darüber hinaus:
Hierfür bietet die Stadt Darmstadt seit 2001 sogenannte "Handwerkerblöcke" an. In diesem Handwerkerblock sind insgesamt 10 Einzelgenehmigungen enthalten. Mit einer Einzelgenehmigung darf ein Handwerker an Werktagen von 7 bis 20 Uhr ohne Gebühren und über die Höchstparkdauer hinaus parken, auch im eingeschränkten Haltverbot. Die Handwerker können entweder an einem Einsatzort bis zu sieben Tage oder an einem Tag an bis zu fünf Einsatzorten parken. Wenden Sie sich zu Beantragung bitte per Mail an strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de.
Für Handwerksbetriebe gibt es zudem bereits seit dem Jahr 2006 einen Handwerkerparkausweis für die gesamte Region Frankfurt Rhein-Main. Mit dem Regionalen Handwerkerparkausweis haben sich die Städte und Gemeinden in der Region Frankfurt RheinMain auf einheitliche Regelungen für die Erteilung und die gegenseitige Anerkennung von Ausnahmengenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe verständigt. Handwerksbetriebe können so während ihrer Tätigkeit vor Ort auch problemlos in bewirtschafteten Parkzonen oder Zonen mit eingeschränkter Haltedauer parken und ihre Baustellen erreichen. Alternativ kann an einem gewählten Tag in einer Fußgängerzone von 07 – 20 Uhr geparkt werden. Nähere Informationen zum Handwerkerausweise für die gesamte Region Frankfurt Rhein-Main finden Sie hier. Beantragt werden kann dieser ebenfalls bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Firmensitzes.