Mit dem Übereinkommen des Europarats zur “Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt” – der sogenannten Istanbul Konvention – wurde 2011 ein bislang einzigartiger völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt geschaffen, denn er definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und Zeichen der Ungleichstellung zwichen den Geschlechtern. In Deutschland ist die Konvention 2018 in Kraft getreten und besitzt seither den Rang eines Bundesgesetzes. Insbesondere Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der praktischen Ausgestaltung von Hilfsangeboten, Schutzmaßnahmen und der Koordination lokaler Unterstützungsstrukturen. Das Darmstädter Modell regelt die Umsetzung der Konvention auf lokaler Ebene.