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Eichenprozessionsspinner

Wann treten die Raupen des Eichenprozessionsspinners auf?

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners (Thaumetopoea processionea) schlüpfen je nach Witterung ab April bis etwa Anfang Mai und durchlaufen bis Ende Juni/Anfang Juli 6 Larvenstadien. Nach einer 3-5 wöchigen Verpuppung schlüpfen die Raupen als Falter.

Wie sehen die Raupen des Eichenprozessionsspinners aus?

Die Raupen durchlaufen in ihren 6 Larvenstadien Größen von wenigen Millimetern bis ca. 5 cm. Während der Entwicklungsstadien sind die Raupen unterschiedlich stark behaart. Zunächst sind sie gelblich-braun, später schwärzlich-graublau gefärbt. Sobald die Raupen schwärzlich-graublau sind, tragen sie eine dunkle Rückenlinie mit braunen, behaarten Warzen, graublauen Flanken und einer grünlich-hellgrauen Unterseite.

Wo kommen die Raupen des Eichenprozessionsspinners vor?

Der Eichenprozessionsspinner ist eine mitteleuropäische Schmetterlingsart. Er ist wärmeliebend und kommt somit überwiegend in Weinbauregionen vor. Die massenhafte Vermehrung des heimischen Insekts ist vermutlich auf die Zunahme der trockenen und warmen Sommer zurückzuführen.

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners kommen an verschiedenen Eichenarten vor, hauptsächlich an Stiel- und Traubeneichen. Sie sind an den Eichenblättern und -zweigen zu finden. Später sammeln sich die Raupen häufig unter Astgabeln am Stamm. In seltenen Fällen sind die Raupen auch in der Umgebung von Eichen anzutreffen, wenn sie in einer Prozession zu einer anderen Eiche wandern.

Was kann beim Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner passieren?

Ab dem 3. Larvenstadium bilden die Raupen des Eichenprozessionsspinners Brennhaare aus. Diese Brennhaare können die menschliche Gesundheit belasten. Abhängig vom Immunsystem können Juckreiz, Hautentzündung bis zu allergischen Schockreaktionen bei empfindlichen Personen auftreten. Daher sollten die mit Eichenprozessionsspinner befallenen Bereiche gemieden werden. Die Haut sollte mit Kleidung bedeckt sein, um den Kontakt mit den Brennhaaren zu verringern. Je nach Intensität der Symptome ist ein Arzt hinzuzuziehen.

Was soll ich tun, wenn ich Eichenprozessionsspinner-Befall gesehen habe?

Ein Befall mit Eichenprozessionsspinnerraupen auf öffentlichen Grünflächen oder im Straßenbereich kann dem Grünflächenamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter der Telefonnummer 06151-13 2900 oder 13-4507 gemeldet werden.

Auf privaten Grundstücken ist grundsätzlich der Eigentümer für die Bekämpfung verantwortlich. Mieter sollten sich direkt an den Eigentümer wenden und um Veranlassung geeigneter Maßnahmen bitten.

Welche Maßnahmen gibt es gegen den Eichenprozessionsspinner?

Zu den vorsorgenden Maßnahmen gehört z. B. die Förderung der natürlichen Gegenspieler wie es einige Vögel (z. B. Meisen, Stare, Kuckuck) sind.

Es gibt weitere vorsorgende und mechanische Maßnahmen gegen die Raupen des Eichenprozessionsspinners. Dabei sind die Maßnahmen mit entsprechender Sachkenntnis und Ausstattung durchzuführen.

Vorsorgend können biologische Mittel (Bacillus thuringiensis-Präparate) zum Zeitpunkt des Raupenschlupfes aus den Eiern ausgebracht werden. Die Ausbringung muss unter Beachtung vieler Komponenten (wie z. B. Wetter mit Temperatur und Niederschlag; Austrieb der Eichen u. a.) geschehen und ist bis zum 2. Larvenstadium anzuwenden. Die biologische Bekämpfung kann auch mittels spezieller Nematoden erfolgen, die mit Sprühkanonen in den Bäumen verteilt werden. Auch hier ist fachliches Know-how erforderlich. Die Ausbringung kann nur nach Sonnenuntergang erfolgen, da die Nematoden UV-Licht empfindlich sind.

Ab dem 3. Larvenstadium finden mechanische Maßnahmen statt. Sie umfassen die Entfernung der Raupen vom Baum. Hier eignet sich das Absaugen mit entsprechenden Geräten und einer Schutzausrüstung. Das fachgerechte Absaugen der Raupen wird von einigen Schädlingsbekämpfungs- und Baumpflegefirmen angeboten. Es ist nicht ratsam, ohne Fachkenntnisse und entsprechende Ausrüstung die Beseitigung der Raupen vorzunehmen.

Wann fliegt der Falter des Eichenprozessionsspinners und wie sieht er aus?

Der Eichenprozessionsspinner Thaumetopoea processionea ist ein Nachtfalter. Der ausgewachsene Falter mit seiner braungrauen Färbung und schwach ausgeprägten Querlinien ist eher unscheinbar. Die Flügelspannweite beträgt etwa 2,5 bis 3 cm.

Er fliegt in der Nacht etwa im Zeitraum von Ende Juli bis Anfang September. Dabei versammeln sich beide Geschlechter, nach der Befruchtung legt das Weibchen etwa 150-200 Eier ab, die eine Größe von 0,5-1 mm erreichen und mit schuppigen Platten abgedeckt werden. Diese Gelege befinden sich an den Ästen der äußeren Eichenbaumkrone. 

Wie kann ich Gespinstmotte und Eichenprozessionsspinner unterscheiden?

Die Raupen der Gespinstmotte bilden im späten Frühjahr Gespinste aus, die ganze Bäume oder Sträucher überziehen können. Die Gehölze werden anschließend teilweise komplett kahl gefressen. Die Gespinste finden sich an unterschiedlichen Gehölzarten, vor Allem Traubenkirsche, Weißdorn, Pfaffenhütchen, aber auch Obstbäume können betroffen sein. Für den Menschen sind diese Raupen vollkommen ungefährlich und auch die Gehölze tragen in der Regel keinen Schaden davon, da sie im Juni mit dem Johannistrieb erneut austreiben. Daher finden von Seiten der Stadt keine Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Raupen der Gespinstmotte statt.

Unterscheiden lassen sich die Raupen der Gespinstmotte von den Larven des Eichenprozessionsspinners vor allem durch das Fehlen der Haare. Die Raupen des Eichenprozessionsspinners sind außerdem hauptsächlich an Eichen zu finden, die der Gespinstmotte dagegen in erster Linie an den o. g. Gehölzarten.

Kontakt

Grünflächenamt

Telefon:

  • 06151 / 13 - 2900
  • 06151 / 13 - 4507
  • 06151 / 13 - 2908

Gesundheitsamt

Befall melden!

Ein Befall mit Eichen- prozessionsspinnerraupen auf öffentlichen Grünflächen oder im Straßenbereich können Sie dem Grünflächenamt unter der Telefonnummer: 06151/13-2900 oder 06151/13-4507 melden.

Auf privaten Grundstücken ist grundsätzlich der Eigentümer für die Bekämpfung verantwortlich. Mieter sollten sich direkt an den Eigentümer wenden und um Veranlassung geeigneter Maßnahmen bitten.

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