
Jeder Mensch empfindet Lärm unterschiedlich. Geräusche werden vor allem dann als Lärm bewertet, wenn sie als vermeidbar oder nicht sinnvoll erlebt werden. „Lärm“ hat eine subjektive Komponente.
Lärm ist unerwünschter Schall (Geräusch). Ca. 1/3 der Bevölkerung fühlt sich durch Lärm belästigt. Lärm gehört zu den häufigst genannten Umweltproblemen.
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr aufzustellen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Schienenverkehr, wird vom 04. Oktober 2011 bis zum 04. November 2011 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de) unter der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Lärmaktionsplan kann dann auch über den link www.laermaktionsplan.hessen.de aufgerufen werden. Der Entwurf wird während dieser Frist darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse ausgelegt:
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Raum 4.053
In dem gleichen Zeitraum wird ferner der Entwurf bei den Stadtverwaltungen der Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und den Kreisverwaltungen der Landkreise des Regierungsbezirks Darmstadt ausgelegt.
Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Schienenverkehr können Stellungnahmen bis zwei Wochen nach Ende der Offenlage, also bis zum 18. November 2011, eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Internetformulars auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Stellungnahme auf elektronischem Wege abzugeben. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse oder über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort "Lärmaktionsplanung" eingereicht werden.
Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Schienenverkehr.
Regierungspräsidium Darmstadt III 31.1 - 93d 08/14 - 1
Lärmwirkungen zeigen sich insbesondere in Form von
Schwingende Luftteilchen erzeugen Luftdruckschwankungen, die im menschlichen Gehör
in einem Frequenzbereich zwischen 16 Hertz und etwa 20.000 Hertz als Schall wahrgenommen werden. Zwischen 3.000 und 4.000 Hertz ist unser Ohr am empfindlichsten.
Von der Schallquelle leitet sich der Schall als mechanische Schwingung fort. Der Druck einer Schallquelle ist im Vergleich zum Luftdruck gering. Er beträgt für einen sehr lauten Ton 114 dB, das entspricht einem Zehntausendstel des Luftdruckes.
Je kürzer die Wellenlänge ist, desto häufiger schwingt sie auf einer bestimmten Strecke oder in einem bestimmten Zeitraum hin und her. Die Zahl derartiger Schwingungen pro Sekunde wird Frequenz genannt. Die Maßeinheit für Frequenz ist Hertz (Hz), 1.000 Hz = 1 KHz (Kilohertz).
Der Schalldruck ist die durch ein Geräusch hervorgegangene Abweichung des Luftdrucks, der als physikalisch messbarer Wert sehr klein ist. Daher wird bei Angabe der Stärke des Schalls der Schalldruck eines Tones mit dem Druck eines gerade noch wahrnehmbaren Tones bei 1 KHz verglichen.
Für Schädigungen des Ohres ist der mit dem Schall auf das Ohr übertragene Energiebetrag entscheidend. Energie = Leistung + Zeit. Der Schallleistungspegel oder Schallintensitätspegel wird kurz Schallpegel genannt. Eine Verdopplung der Schallleistung entspricht einer Zunahme des Schallpegels um 3 dB. Die Schallenergie bleibt konstant, wenn bei Halbierung der Dauer der Pegel um 3 dB erhöht wird.
Die gehörschädigende Wirkung des Schalls ist daher gleich dem Produkt aus Schallleistung und Einwirkzeit.
Diese Zusammenhänge sind von grundsätzlicher Bedeutung. So schädigen z. B. 40 Stunden Arbeit bei 85 dB (Beginn des Risikos für Lärmschwerhörigkeit) pro Woche nicht mehr als 4 Stunden Aufenthalt pro Woche in einer gar nicht so lauten Disko mit 95 dB. In einer lauten Disko mit 105 dB ist die Schädigungsgrenze bereits
nach 24 Minuten erreicht.
Die Lärmbelastungen im Emittentennahbereich des Straßenverkehrs verursachen ein Lebenszeitrisiko, das um den Faktor 10 höher liegt als das Lebenszeitrisiko, das für krebserregende Luftschadstoffe ermittelt wurde (http://www.hlug.de).
Zu den bekannten lärmbedingten gesundheitlichen Störungen zählen Schlafstörungen, Herz-Kreislauferkrankungen und Gehörschäden. Außer durch arbeitsbedingte Gehörschäden entstehen häufig bei Jugendlichen Gehörschäden infolge von Freizeitlärm. Gesundheitsrisiken bestehen unter anderem durch Hören lauter Musik, MP3-Player, Spielzeug (z.B. Trillerpfeifen, Tröten, Spielzeugpistolen), Spaßartikel wie Knallkörper.
weiteres u.a.
Die folgenschwersten Konsequenzen von Gehörschäden sind Lärmschwerhörigkeit, Tinnitus (Ohrgeräusche) oder gar Hörsturz (wobei auch psychosoziale Faktoren wie Stress eine Rolle spielen).
Wichtig ist das Verbleiben und Bewahren von Ruhezonen, sowohl außerhalb als auch innerhalb des Hauses (siehe www.psychosoziale-gesundheit.net/psychatrie/laerm.htm).
| Leichter Wind, flüstern | 20 dB(A) |
| Vogelgezwitscher, leises Radio Durchschnitt einer ruhigen Wohnstraße Nachts (in 7,5m Abstand) | 40 dB(A) |
| Regen, ruhige Wohnstraße, tags (in 7,5m Abstand) | 50 dB(A) |
| Gebirgsfluss, Hauptverkehrsstraße tags (in 7,5m Abstand) | 70 dB(A) |
| kleiner LKW, Bus, Motorrad | 85 dB(A) |
| Müllauto, Disco | 100 dB(A) |
| Bohrmaschine, Walkman, Formel-1 | 110 dB(A) |
| Rockkonzert, Düsenflugzeug (Standlauf) | 130 dB(A) |
Der Lärmaktionsplan für den Regierungsbezirk Darmstadt, Teilplan Straßenverkehr ist am 15.11.2010 in Kraft getreten.
Birgitt Kretzschmar
Telefon:06151 / 13-3283
Fax:06151 / 13-3287
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