Auf der Grundlage des
Artikel 3 des Grundgesetzes und der Verpflichtung durch das
Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) fördert und fordert die Wissenschaftsstadt Darmstadt die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb ihrer Dienststellen.
Das
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) gibt der Verwaltung und den Frauenbeauftragten seit 1994 zahlreiche Instrumente an die Hand, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern aktiv zu verwirklichen und bestehende Unterrepräsentationen von Frauen zu beseitigen. Frauenförderpläne konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben.

Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Darmstadt
Zum Frauenförderplan »
Ein wesentlicher Beitrag zur gelungenen Gleichstellungspolitik ist die reflektierte Betrachtung der unterschiedlichen Lebens- und Erwerbsbiographien von Frauen und Männern. Deshalb setzt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt das Ziel einer familienfreundlichen Personalpolitik. Sie soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und durch entsprechende Maßnahmen fördern.

Leitfaden "Beruf und Familie vereinbaren"
Dieser Leitfaden richtet sich speziell an Beschäftigte der Stadtverwaltung Darmstadt in Familienplanung, Mutterschutz, Elternzeit und familienbedingter Beurlaubung. Er wurde im Rahmen des audit berufundfamilie der Wissenschaftsstadt Darmstadt erstellt.
Zum Leitfaden »
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt oder Privatsache der Betroffenen, sondern erfordert eine klare und eindeutige Positionierung der Arbeitgeberseite - so die Haltung der Stadtverwaltung. Sie setzt sich seit vielen Jahren durch Schulungen und klare Regelungen in Form von Dienstvereinbarungen für den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ein. Das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet den gesetzlichen Rahmen.

Hintergründe
Handlungsmöglichkeiten
Mit neuer Rechtslage nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
zur Broschüre
Veröffentlichung der Broschüre mit freundlicher Genehmigung:
Autorin Petra Messinger, Kommunale Frauenbeauftragte der Landeshauptstadt Saarbrücken
Seit Inkraft treten des HGlG haben Frauenbeauftragte in Zusammenarbeit mit ihren Dienststellen wirksame positive Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Auch wenn das umfassende Ziel der Gleichberechtigung im Öffentlichen Dienst noch nicht erreicht werden konnte, bietet das Gesetz eine gute und ausbaufähige Basis. Gesetzliche Vorgaben sind nach wie vor notwendig um auf tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit hinzuwirken.


"Gleichstellung und Integration von Frauen in der Verwaltung - bezogen auf Führungskräfte".
Diese Ausarbeitung wurde im Rahmen eines Schulprojektes von Auszubildenden der Stadtverwaltung Darmstadt erstellt. (Janet Blatt, Alischa Holleschowsky, Ines Klärsch, Saskia Werner)
zur Projektarbeit
Anlage 1
Anlage 2