Auch in der Wissenschaftsstadt Darmstadt taucht seit Jahren immer wieder kommerzielle Werbung auf, in der kaum bekleidete oder nackte Frauen als Blickfang zur Verkaufsförderung unterschiedlicher Produkte benutzt werden. Zahlreiche Beschwerden über sexistische und frauenfeindliche Werbung sind in den letzten Jahren im Darmstädter Frauenbüro oder direkt beim Deutschen Werberat eingegangen. Das Bewusstsein der Werbetreibenden und Werbeschaffenden verändert sich - wenn überhaupt - sehr langsam dahingehend, die Rollenbilder in der Werbung einem modernen, fortschrittlichen Frauenbild anzupassen. Anlass genug auch politisch aktiv zu werden.
Unter der Federführung von Herrn Oberbürgermeister Jochen Partsch (ehemals Stadtrat) tagte bereits ein Arbeitskreis mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Parteien des Darmstädter Stadtparlaments mit dem Ziel, zu sensibilisieren und sich gegen frauenfeindliche, sexistische Werbung in Darmstadt zu positionieren. Sich mit "frauenfeindlicher/sexistischer Werbung" zu beschäftigen, löst entweder große Zustimmung oder höchst kontroverse Debatten aus. Denn es heißt immer auch, sich mit dem eigenen Rollenverständis und der Wertehaltung jeder einzelnen Person auseinander zu setzen.
Eins ist jedoch klar: Bei frauenfeindlicher Werbung geht es nicht um Fragen des guten Geschmacks, oder um eine persönliche Weltsicht, sondern es geht um Respekt UND um die Achtung von Artikel 1 des Grundgesetzes, der besagt "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Zugenommen hat doppeldeutige Werbung. Das heißt, Anzeigen und Werbespots haben die Gleichstellung und Selbständigkeit von Frauen zum Thema - aber erst auf den zweiten Blick wird erkennbar, dass diese dabei karikiert und lächerlich gemacht werden, insbesondere mit ironischen, zweideutigen Wort- und Bildspielen. Unter dem Vorwand, "kreativ" oder "witzig" werben zu wollen, werden alte frauenfeindliche Denkmuster neu aufgenommen und verbreitet.
Derzeit bietet die Gesetzeslage nur wenige Möglichkeiten, juristisch gegen sexistische, frauenfeindliche Werbung vorzugehen. Ein Verbot oder eine Entfernung bestimmter Plakatierungen ist nur in Ausnahmefällen möglich - nämlich bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften oder einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zulässig ist.
Schreiben Sie eine Beschwerde an den Deutschen Werberat, das Selbstkontrollorgan des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft und fordern Sie den Werberat auf, die betreffende Werbekampagne zu rügen. Schildern Sie in Ihrem Beschwerdeschreiben, warum die Werbung frauenfeindlich ist. (Adresse siehe unten)
Firmen, die auf das Verkaufsargument "Sex sells" setzen, denken nur dann um, wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Kaufentscheidung kritisch hinterfragen. Es hat sich bis heute gezeigt, dass diese Kritik oft unbeliebt und unwillkommen war, dass sie aber immer notwendig gewesen ist und Erfolge hatte.
Die vorliegende Arbeit ist auf Initiative des Praxislabors der TU Darmstadt und in Zusammenarbeit mit dem Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt entstanden. Anlass für diese Untersuchung war die Ausstellung "Der Frauenzoo in der Werbung" im September 2007. Zentrale Fragestellungen an diese Untersuchung waren:
Markanteste Ergebnisse waren, dass sich 95 % der Befragten die in der Werbung gezeigten Frauenbilder nicht als Vorbild für ihre Tochter, Freundin oder Nichte wünschten. Ebenso fühlte sich der Großteil der Befragten von sexistischer Werbung abgestoßen oder belästigt und wollte die Thematik auch problematisiert wissen. Hierzu nannten sie als mögliches institutionelles Handlungsfeld oft Schule. Unsere zwingendste Konsequenz bestand in der Erkenntnis, dass die Abbildungen gegen die Menschenrechte verstoßen und seitens der Bevölkerung der Wunsch nach Veränderung besteht. So lässt sich keinesfalls rückschließen, dass Werbung nur vorhandene Strukturen widerspiegelt, sondern dass sich diesbezüglich sogar der Wunsch nach einem Aufbrechen stereotyper Rollenbilder ablesen lässt. Hier müssen durch das gezielte Eingreifen der Politik neue Handlungsspielräume (auch für die Pädagogik) geschaffen werden, die wir konkret in einem Empfehlungskatalog benennen.
Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen positioniert sich zu sexistischer Werbung und lädt zur Stellungnahme ein.

Europäisches Parlament positioniert sich zu frauenfeindliche Werbung

Postkarte gegen sexistische, frauenfeindliche Werbung
Bei Beschwerden über Frauen diskriminierende Werbung:
Deutscher Werberat
Am Weidendamm 1 a
10117 Berlin
Fax: 030 590099-722
werberat@werberat.de
www.werberat.de
Beschwerden über Kinder diskriminierende Werbung:
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Rochusstraße 10, Haus D
53123 Bonn
Telefon: 0228 9621030
Fax: 0228 379014
info@bpjm.bund.de
www.bundespruefstelle.de
Beschwerden über jugendschutzrelevante Fernsehprogramme oder Internetangebote:
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Steigerstraße 10
99096 Erfurt
Telefon: 0361 55069-0
Fax: 0361 55069-20
geschaeftsstelle@kjm-online.de
www.kjm-online.de

Die Wanderausstellung "Kauf mich?! Frauen und Männer in der Werbung, als Nachfolge-Wanderausstellung zum "Frauenzoo der Werbung".
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