Das Bauprojekt kostet rund 39 Millionen Euro. Das Land Hessen übernimmt einen Teil der Kosten. Einen geringeren Anteil der Kosten müssen die Eigentümer an der Frankfurter Landstraße für einzelne Bereiche, zum Beispiel Gehwege, mittragen.
Die Straßenbahn wird bis zum Ortsende verlängert und muss dadurch in Zukunft nicht mehr im Ortskern wenden. Die unattraktive Wendeschleife im Ortskern kann dann einem schöneren Platz weichen.
Die Busse der Linie WX, 662 und der GSI-Werkverkehr fahren von Norden nur noch bis zur neuen Wendeschleife Dreieichweg und entfallen damit als Verkehrsbelastung im Ortszentrum.
Während der Planungsphase hat sich gezeigt, dass ein Radweg in beiden Richtungen bei der vorhandenen Straßenbreite und mit den gewünschten beidseitigen Parkplätzen im Ortskern nicht möglich ist. Als Kompromiss wurden in einigen Streckenabschnitten so genannte Schutzstreifen für Radfahrer eingerichtet. Diese bieten Radfahrern die Möglichkeit, hier abgetrennt zum motorisierten Verkehr zu fahren. In den noch schmaleren Streckenabschnitten, in denen kein Schutzstreifen oder Radweg angeboten werden konnte, kann unter Beachtung der nötigen Vorsicht (Anpassen an Fußgänger erforderlich), der Gehweg genutzt werden. Radfahrer die schnell fahren möchten, müssen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn benutzen.
An der Frankfurter Landstraße sind die Reinigung der Verkehrsflächen bis zur Straßenmitte und der Winterdienst der Gehwege auf die Eigentümer der anliegenden Häuser übertragen. Näheres hierzu regelt die Straßenreinigungssatzung 715 der Stadt Darmstadt. Dies bedeutet, dass alle Anlagen (auch Baumgruben) die bis zur Straßenmitte vorhanden sind, durch Eigentümer oder Anwohner zu reinigen sind. Beim Winterdienst ist ein Weg von 1m (2 m an stark frequentierten Fußsteigen) frei zu räumen und an den Straßenrand oder falls vorhanden in die Baumgruben zu räumen.
Die Reinigung und der Winterdienst der als Straßenbahnhaltestelle genutzten Flächen werden durch HEAG mobilo durchgeführt.
Offensichtlich ragen die Pflanzgruben über den Bordsteinverlauf hinaus in die Fahrbahn. Tatsächlich bilden aber die Pflanzgruben die Fahrbahnbegrenzung und der Bordsteinverlauf wurde für einen verkehrstechnischen Vorteil um etwa einen halben Meter zurückgesetzt . Jede Verkehrsfläche (z.B. Gehweg) benötigt eine bestimmte Breite, um den Anforderungen der vorhandenen Richtlinien zu entsprechen. In Abwägung der verschiedenen Anforderungen an die Straßen-, Parkstreifen- und Gehwegbreiten wurde die Lage der Parkplätze in einem Abstand von 50 cm zur Fahrbahn festgelegt und damit ein Sicherheitsstreifen (vor Ort als gepflasterte „Rinne“ anzutreffen) vorgesehen. Diese „Rinne“ wird nicht zur Fahrbahn gezählt, sondern ist Teil des Parkstreifens und dient sowohl dem aussteigenden Autofahrer als auch vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmern als „Sicherheitsstreifen“.
Haben Sie noch Fragen, die wir Ihnen hier noch nicht beantworten konnten, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. neuewege-arheilgen@darmstadt.de