Am 1. Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist kostet die Leihfristüberschreitung noch nichts.
Danach kostet es
pro Medieneinheit und angefangenem 7-Tage-Zeitraum: 1,50 Euro
Ein Beispiel:
Die Leihfrist für ein in der Hauptstelle entliehenes Medium endet am Samstag, den 28.01.2012. Der nächste Öffnungstag ist Dienstag, der 31.01.2012; bis hierhin kostet die Leihfristüberschreitung noch nichts. Am Mittwoch, den 01.02.2012 ist ein Säumnisentgelt von 1,50 Euro fällig. Am Mittwoch, den 08.02. sind es bereits 3 Euro und so weiter.
Das maximale Säumnisentgelt für ein Medium beträgt 9 Euro (6 Wochen Verzug). Ist ein Medium nach 6 Wochen immer noch nicht zurück gegeben, sind wir verpflichtet, den Vorgang an das Kassen- und Steueramt (Vollstreckungsabt.) der Stadt Darmstadt abzugeben. Ein Vollstreckungsverfahren ist mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.
Bei irreparabler Beschädigung oder Verlust von Medien ist Ersatz in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro.
Entgelte zahlen Sie bitte im Justus-Liebig-Haus bar oder per EC-Karte am Kassenautomaten, in den Zweigstellen bar an der Verbuchungstheke.
Sparkasse Darmstadt
BLZ: 508 501 50
Konto-Nr.: 710 458
Verwendungszweck:
[Name]
und
[Bibliotheksausweisnummer]
und
[Anlass, z.B. Jahresgebühr, Säumnisentgelt]