Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:
Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und dessen Personalausweis
oder
Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und Reisepass des Erziehungsberechtigten und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren mit eigenem Personalausweis / Reisepass:
Personalausweis und Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
oder
Reisepass und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes und Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Institutionen (Darmstädter Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung)
Bescheinigung der Institution und Personalausweis des / der Anzumeldenden.
Beschäftigte der oben genannten Einrichtungen können mit dem Institutionenausweis beruflich benötigte Medien entleihen.
Die vollständige Benutzungsordnung und Entgeltordnung sowie die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und die Regelung und Bescheinigung für den Institutionenausweis finden Sie in der Info-Box rechts.