
Zum 1. Januar 2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von einer neuen Sozialleistung abgelöst: Der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), in der Öffentlichkeit besser bekannt als „Hartz IV“. Wesentlicher Unterschied zur früheren Arbeitslosenhilfe ist, dass sich die Höhe der Leistungen nicht mehr nach dem letzten Nettogehalt, sondern, wie bereits bei der früheren Sozialhilfe, nach dem Bedarf des Leistungsempfängers richtet.
Ziel war es, eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen zu schaffen, die hilfebedürftig sind, weil sie trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden und ihr Einkommen nicht ausreicht um den Lebensunterhalt sicherzustellen, oder weil sie mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen.
Das Arbeitslosengeld II setzt sich
Das Arbeitslosengeld II wird nur auf Antrag gewährt.
Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Darmstadt und möchten wissen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben? Dann wenden Sie sich an das
Jobcenter Darmstadt.
Hinweis: Personen, die im Landkreis Darmstadt-Dieburg wohnen, wenden sich bitte an die Kreisagentur für Beschäftigung.
Ausführliche Informationen zum Arbeitslosengeld II finden Sie auf den Seiten der
Bundesagentur für Arbeit bzw. dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales.