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Arbeitslosengeld II

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Antrag auf Arbeitslosengeld II

Zum 1. Januar 2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von einer neuen Sozialleistung abgelöst: Der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), in der Öffentlichkeit besser bekannt als „Hartz IV“. Wesentlicher Unterschied zur früheren Arbeitslosenhilfe ist, dass sich die Höhe der Leistungen nicht mehr nach dem letzten Nettogehalt, sondern, wie bereits bei der früheren Sozialhilfe, nach dem Bedarf des Leistungsempfängers richtet.

Ziel war es, eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen zu schaffen, die hilfebedürftig sind, weil sie trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden und ihr Einkommen nicht ausreicht um den Lebensunterhalt sicherzustellen, oder weil sie mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen.

Das Arbeitslosengeld II setzt sich

  • aus einer Regelleistung, die für die einzelnen Personen einer Bedarfsgemeinschaft gewährt wird,
  • sowie den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen.
  • Zusätzlich können einmalige Leistungen oder Mehrbedarfe im Einzelfall bewilligt werden.

Das Arbeitslosengeld II wird nur auf Antrag gewährt.

Kontaktdaten

Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Darmstadt und möchten wissen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben? Dann wenden Sie sich an das Jobcenter Darmstadt.

Hinweis: Personen, die im Landkreis Darmstadt-Dieburg wohnen, wenden sich bitte an die Kreisagentur für Beschäftigung.

Informationen

Ausführliche Informationen zum Arbeitslosengeld II finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Öffnet externen Link in neuem FensterBundesministerium für Arbeit und Soziales.